BEG - Förderung
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Täglich werden wir von Kunden nach Förderung gefragt, dabei bietet die KWKG Förderung eine
Förderungsquote je nach Betriebsstunden und Investitionskosten von über 100% im Förderungszeitraum. Diese Förderung gilt für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Für andere Bauvorhaben wie z.B. einer Kesselsanierung in Kombination einer neuen Solarthermieanlage kann eine Förderung bei der BEG beantragt werden. Dabei ist es wichtig, dass im Vorfeld alle Anforderungen für ein bestimmtes Förderungsprogramm erfüllt bzw. abgeklärt sind.
Gerne helfen wir Ihnen dabei weiter.
Des Weiteren finden Sie unter folgendem Link alle Unterlagen zu BEG Förderungen
Mit der Kraftwärmepumpe auch im Jahr 2024 Heizen und Stromerzeugen
Die gesetzlichen Anforderungen zur Einbindung erneuerbarer Energie (ab dem 1. Januar 2024 Anhebung auf einen Anteil von 65 % bei Sanierung oder Neubau von Heizungsanlagen) nach dem Gebäudeenergiegesetzt (GEG) sind mit den EC POWER Angeboten PHP™-Kraftwärmepumpe, XRGI®-Blockheizkraftwerk, PMH™-Wärmepumpe, XRGI® BIOGENIC und POWER HOUSE unkompliziert zu erfüllen. Sie sparen Energiekosten, verbessern die Klimabilanz und machen ein Gebäude zukunftssicher. Die Energielösungen von EC POWER haben gemeinsam:
Mit Ihrem BHKW zur Klimaneutralität durch H2 Ready.
Wasserstoff dient als Speichermedium und kann mit ins Erdgasverteilnetz eingespeist werden. Überschüssiger Strom der durch Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird, wird durch einfache Elektrolyse in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten. Dieser Wasserstoff
kann nun als Treibstoff dienen oder durch weitere Aufbereitung ins Erdgasverteilnetz eingespeist / gespeichert werden.
So steht es zur Verfügung, wenn es in Zeiten schwacher Energieproduktion gebraucht wird.
Heizungsjournal 04-05/2022
Dass hocheffiziente Gebäudetechnik mit Lüftung, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Photovoltaik (PV) in Mietobjekten für Vermieter und Mieter zu einem Gewinn auch in Euro führt, belegt ein Mehrfamilienhaus in Papenburg. Bei einem Besuch vor Ort sah die HeizungsJournal-Redaktion noch weitere bemerkenswerte Ausführungen zum Einbremsen des Klimawandels.
BEG - Förderung
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Täglich werden wir von Kunden nach Förderung gefragt, dabei bietet die KWKG Förderung eine
Förderungsquote je nach Betriebsstunden und Investitionskosten von über 100% im Förderungszeitraum. Diese Förderung gilt für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Für andere Bauvorhaben wie z.B. einer Kesselsanierung in Kombination einer neuen Solarthermieanlage kann eine Förderung bei der BEG beantragt werden. Dabei ist es wichtig, dass im Vorfeld alle Anforderungen für ein bestimmtes Förderungsprogramm erfüllt bzw. abgeklärt sind.
Gerne helfen wir Ihnen dabei weiter.
Des Weiteren finden Sie unter folgendem Link alle Unterlagen zu BEG Förderungen.
Stromgutschrift Netzbetreiber
Anfang des Jahres erhaltet die Mehrzahl an Anlagenbetreiber falls abgerechnete Stromgutschriften von den Netzbetreibern.
Es ist wichtig diese zu kontrollieren. Kontrollieren Sie Ihren KWK Bonus für Ihre Anlage. Bei falsch abgerechneter Gutschrift müssen Sie dieses schnellstmöglich dem Netzbetreiber melden. Dieser prüft die Gutschrift und Sie erhalten daraufhin eine weitere Gutschrift mit der Differenz.
KWKG - Novelle 2020
Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzt wird die Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen geregelt. Um die Effizienz im Gebäudesektor zu steigern unterstützt die Bundesregierung den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Förderung wird im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz beschrieben und wurde 2020 erneuert.
KWKG 2020
Für KWK-Anlagen bis 50 kWel gelten folgende Vergütungssätze
diese Vergütung wird für eine Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden ausgezahlt.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit November 2020 gilt das neue GEG und löst somit das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Das GEG soll somit die bisherigen Gesetze vereinhaltlichen und in einem Gesetz zusammenfügen.
Was ändert sich dafür?
Energie-Systeme-Krallmann
An der Bahn 9-11
26810 Westoverledingen
Tel: 04961 66 42 70
info@bhkw-krallmann.de